Was ist ein KJR
Ein Kreisjugendring ist die Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände und -gemeinschaften auf Landkreisebene. Er ist eine Gliederung des Bayerischen Jugendrings und damit Teil einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Seine Tätigkeit richtet sich an die Mitgliedsverbände und deren örtliche/n Jugendgruppenleiter/-innen, die kommunalen Jugendbeauftragten und an sonstige haupt- und ehrenamtlich Verantwortliche in der Jugendarbeit.
Als Servicestelle in allen Angelegenheiten der Jugendarbeit bietet er Hilfestellung und Beratung für Jugendliche und ihre Vereine. Durch eigene Veranstaltungen, Aktionen und Publikationen ergänzt er das Angebot der Jugendverbände.