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Vollversammlung

Aufgaben der Vollversammlung

 

Die Vollversammlung ist das höchste Organ des Kreisjugendrings. Sie tritt in der Regel zweimal jährlich zusammen - einmal im Frühjahr und einmal im Herbst. Aufgabe der Vollversammlung ist es, über die Richtung der Arbeit des Kreisjugendrings zu entscheiden.

 

Sie wählt die Vorstandschaft, bestimmt über Haushalt und Jahresplanung und legt Arbeitsschwerpunkte fest. Sie nimmt Berichte entgegen und befasst sich mit jugendpolitischen Fragestellungen bzw. Themen.

 

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