Vorstandschaft | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteUnser neuer Mercedes Vito 9-Sitzer | zur Startseite

0151 564 35 191

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Zuschüsse

Die Förderung der Jugendarbeit über den Kreisjugendring erfolgt auf zwei Wegen:

 

durch eine Direktförderung mit den Bereichen

  • offene Jugendbildungsmaßnahmen

  • Jugendfreizeiten

  • Jugendfahrten und -wanderungen

  • Jugendbegegnungen, Jugendtreffen, Gruppenbegegnungen (national)

  • internationale Jugendbegegnungen

  • Arbeits- und Hilfsmittel

  • Modelle, Projekte, Aktionen

 

durch eine Sockelbetragsförderung für die Verbände, die ermöglichen soll, dass nach Verbandsermessen Schwerpunkte in der eigenen Arbeit gesetzt werden können.

Eine Zusammenfassung der Förderung der Jugendarbeit über den Kreisjugendring finden Sie in der Förderinformation des Kreisjugendringes Regensburg sowie in der derzeit gültigen Zuschussrichtlinie.

 

  1. Direktförderung

Bei der Direktförderung richtet sich der Zuschuss in der Regel nach Tagen und Teilnehmern und den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln; bei den Arbeits- und Hilfsmitteln prozentual nach dem entstandenen Defizit.

Anträge zur Direktförderung müssen mit dem Antragsformular des KJR zum 01. Oktober für das laufende Haushaltsjahr in der Geschäftsstelle eingegangen sein. 

 

Wer für internationale Jugendbegegnungen oder für Projekte, Modelle, Aktionen einen Zuschuss beantragen will, muss diesen bis zum 31.12. für das folgende Haushaltsjahr ankündigen.

 

Dokumente zur Direktförderung:

Zuschussformular Direktförderung (Word als Download)

Zuschussformular Direktförderung (pdf)

Musterteilnehmerliste (Word als Download)

Musterteilnehmerliste (pdf)

 

 

Bitte verwenden Sie zur der Beantragung der Direktförderung die o.a. Formulare und achten Sie auf die Vollständigkeit der Unterlagen. 

 

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular

  • Programm/Beschreibung mit zeitlichem Ablauf 

  • Teilnehmerliste mit Alter/Adresse 

 

Ferner darf der Zuschuss das ausgewiesene Defizit (= das Geld, dass Ihr aus der Jugendkasse beigesteuert hat) nicht überschreiten. 

 

  1. Sockelbetragsförderung

Durch eine Sockelbetragsförderung soll es den Verbänden ermöglicht werden, nach Verbandsermessen Schwerpunkte in der eigenen Arbeit zu setzen. 

Die Berechtigung und Höhe des Sockelbetrags wird nach einer Formel berechnet, welche die Aktivität eines Verbandes, seiner Gruppen und Gliederungen berücksichtigt (Direktförderung des Vorjahres). Vollständigkeitshalber wird darauf hingewiesen, dass bei der Auszahlung des Sockelbetrags eine Bagatellgrenze von 100€ festgelegt wurde. Beträge unter 100€ kommen nicht zur Auszahlung.

Der Sockelbetrag muss vom Verband bis spätestens vier Wochen nach der Frühjahrsvollversammlung beim KJR mit dem entsprechenden Formular angefordert werden.

Der ausbezahlte Sockelbetrag muss mittels dem Formular "Verwendungsnachweis" zum 1. Oktober belegt werden. Restbeträge des nicht voll ausgeschöpften Sockelbetrags müssen gem. Zuschussrichtlinie an den Zuschussgeber zurückbezahlt werden.

 

Dokumente zur Sockelbetragsförderung:

Verwendungsnachweis Sockelbetrag 2025 (Word als Download)

Verwendungsnachweis Sockelbetrag 2025 (pdf)

Antrag Sockelbetrag 2026 (Word als Download)

Antrag Sockelbetrag 2026 (pdf)

 

 

 

 

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

20.​07.​2026 - Uhr bis Uhr

 

04.​08.​2026 - Uhr bis Uhr

 

05.​08.​2026