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Jugendhilfeausschuss

Was ist der Jugendhilfeausschuss?

Der Jugendhilfeausschuss (JHA) ist ein zentrales, gesetzlich verankertes Beschlussgremium der kommunalen Jugendhilfe (§ 71 SGB VIII), das sich mit allen Angelegenheiten der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik befasst. Er plant Maßnahmen, fördert freie Träger und berät über aktuelle Problemlagen junger Menschen.

Der Jugendhilfeausschuss bestand in der Amtszeit bis 2026  aus 12 beratenden Mitgliedern und 20 stimmberechtigten Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden.

 

Wer kann formell gewählt werden?

Die stimmberechtigten Mitglieder werden vom Kreistag aus der Mitte des Kreistags bestellt und aus den eingegangenen Vorschlägen gewählt. 

Bei den zu wählenden Mitgliedern sollen Männer und Frauen, die in der Jugendhilfe erfahren sind, und Mitglieder, die von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe (Jugendverbände und Kreisjugendring, Wohlfahrtsverbände) vorgeschlagen und berücksichtigt werden.

Wählbar sind Personen, die ihren Wohnsitz, Dienstort oder Arbeitsplatz im Zuständigkeitsbereich des örtlichen Trägers (Landkreis Regensburg) oder eines angrenzenden örtlichen Trägers haben; sie sollen aber immer nur jeweils einem Jugendhilfeausschuss angehören.

Die vorgeschlagenen Personen müssen Deutsche oder EU-Bürger sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben.

 

Welche persönliche Voraussetzung ist wünschenswert?

Da der Jugendhilfeausschuss auf die Geschäftsführung des Kreisjugendamtes und die Jugendarbeit im Landkreis Regensburg entscheidenden Einfluss hat, ist es wichtig, dass sich nur solche Persönlichkeiten für die Wahl zur Verfügung stellen, die zur aktiven Mitarbeit im Jugendhilfeausschuss befähigt (Erfahrung in der Jugendarbeit) und bereit sind. 

 

Wie kann ich, als Ansprechpartner:in eines Jugendverbands einen Wahlvorschlag machen?

Als Ansprechpartner:in Ihres Jugendverbands können Sie über das u.a. Formular einen Wahlvorschlag der Person sowie dessen Vertreter:in für den Jugendhilfeausschuss unterbereiten. Bitte schicken Sie hierzu das ausgefüllte Formular bis zum 30.04.2026 an zurück. Nach der Frist eingegangene Wahlvorschläge können nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Wie ist der Rückmeldeprozess?

Die vom Kreistag gewählten Personen für den Jugendhilfeausschuss werden nach der erfolgten Wahl direkt vom Landratsamt Regensburg informiert.

 

 

Hilfreiche Downloads:

Formular Wahlvorschlag Jugendhilfeausschuss 2026 -2032

 

 

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

03.​10.​2026 - Uhr bis Uhr

 

17.​11.​2026 - Uhr